FAQ -
Fragen und Antworten
Alles Wissenswerte zu Web- und Kommunikationstechnologien
Fragen kostet nichts
In diesem Bereich haben Sie die Möglichkeit Antworten zu Ihren allgemeinen Fragen zu erhalten. Sollten Sie dennoch Fragen haben, deren Antwort Sie hier nicht finden können, so zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren. Hierzu stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, oder lade Sie herzlichst ein mein Kontaktformular zu verwenden.
Wählen Sie aus:
Welche Leistungen biete ich?
Mein Service finden Sie im Detail unter dem Menüpunkt Leistungen. Die Dienstleistungen aus meiner Hand können durchaus mit dem Wort Crossmedia zusammengefasst werden. Crossmedia bezeichnet die Kommunikation über mehrere inhaltlich, gestalterisch und redaktionell verknüpfte Kanäle, die den Nutzer zielgerichtet über die verschiedenen Medien führt und auf einen Rückkanal verweist.
Was ist das Corporate Design?
Ich entwickele z. B. innovative Internetlösungen für kleinere Unternehmen, Vereine oder Organisationen. Weiter umfasst mein Service die Bereiche Print- und Logodesign, Online-Marketing sowie Beratung und Schulung zu Sozialmedia. Ob Suchmaschinenoptimierung, das Design einer Website oder die stimmige Konzeption eines Corporate Designs: Ich biete Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen in Web und Print.
Die Hauptaufgabe besteht darin ein Corporate Design für Ihre Unternehmung oder für Ihre Produkte oder Dienstleistungen aufzubauen. Der Begriff Corporate Design bzw. Unternehmens-Erscheinungsbild bezeichnet einen Teilbereich der Unternehmens-Identität und beinhaltet das gesamte, einheitliche Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation.
Anwendung findet das Corporate Design bei allen Medien und Publikationen des Unternehmens. Briefpapiere, Visitenkarten und Stempel. Flyer und Plakate, dann Webseiten, Banner, Schilder und Fahnen sowie die komplette Aussenwerbung.
Wie läuft ein Projekt ab?
Im Anschluss an ein kostenfreies und unverbindliches Vorgespräch entwickele ich, aufbauend auf Ihre Anforderungen und meiner Erfahrungen, ein detailliertes Angebot. Je nach Projektanforderung werden in einer Konzeptionsphase alle Erwartungen an ein Design, das Layout, die Funktion, dessen Inhalt und weiteren Marketing-Massnahmen in Workshops oder Detailsitzungen erarbeitet und in einem Dokument festgehalten. In der Entwicklungsphase finden regelmässige Rückmeldungen und Absprachen statt. Je nach Art des Projektes, ob im Web (Website) oder in klassischen Medien (Print) erhalten Sie ggf. die Möglichkeit Ihre Inhalte bereits in das System einzupflegen.
Nach der Fertigstellung, der Durchführung von Tests und eventuellen Anpassungen erfolgt in Absprache mit Ihnen die Veröffentlichung. Bei den Printmedien stets ein «Gut zum Druck» und später alle fertigen Dokumente für die Printstufe abrufbar in meinem Kundenlogin.
Der Gestaltungsprozess (Workflow) können Sie auf dieser Webseite gerne im Detail ansehen.
Was kostet ein Vorgespräch?
Die Erstberatung ist für Sie in jedem Fall kostenlos. Sie brauchen auf Grund dieses Vorgesprächs nichts bei mir zu bestellen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass Konzeptionen und Designs viel Zeit benötigen und diese nur nach Auftragserteilung erstellt werden.
Was beinhaltet das Vorgespräch?
In einem ersten Gespräch möchte ich Sie kennen lernen und mehr über Ihr Unternehmen, Ihre Produkte, Zielgruppen und Mitbewerber erfahren. Darüber hinaus dient dieses Briefing der Besprechung Ihrer Anforderungen und Ziele sowie der Beantwortung Ihrer Fragen. Das Vorgespräch ist für meine Kunden oft hilfreich bei der Konkretisierung Ihrer Ideen und der Festlegung von Projektzielen. Wenn Sie sich bereits im Vorfeld einen Überblick über die häufigsten Fragen verschaffen wollen, können Sie dazu gerne meine Briefing-Leitfäden (Fragenkataloge) nutzen, die ich Ihnen im Menü Leistungen unter dem Briefing zur Verfügung stelle.
Bei meinem Produkt werden nur Vektorgrafiken akzeptiert. Was heisst das genau?
Die meisten Produkte wie Flyer, Broschüren etc. produziere ich im Offset- oder Digitaldruck. Hier können grundsätzlich alle Bildformate verarbeitet werden. Für viele Werbeartikel (Kugelschreiber, Feuerzeuge etc.) verwende ich aber andere Druckverfahren, zum Beispiel die Lasergravur, den Sieb- oder Tampon-Druck. Die Druckdatei darf dabei ausschliesslich sogenannte Vektordaten enthalten.
Pixelbasierte Dateien wie JPEG, GIF, PNG, TIF etc. können bei diesen Produkten nicht verarbeitet werden!
Selbstverständlich kann ich Ihnen Ihre Pixeldaten in Vektoren umwandeln. Haben Sie aber Verständnis wenn ich Ihnen dafür die benötigen Stunden in Rechnung stellen werde. Verlangen Sie bitte eine Offerte.
Gestalten Sie für mich Drucksachen?
Klar! Ob Flyer, Broschüren, Plakate, Visitenkarten oder grossformatige Messesysteme: Bei Druckerzeugnissen aller Art helfe ich Ihnen gerne weiter. Teilen Sie mir in einer Gestaltungsanfrage Ihre Wünsche mit: Haben Sie bereits eigene Ideen oder Entwürfe zur Gestaltung Ihres Druckprodukts? Oder wünschen Sie sich von Grund auf Unterstützung bei der Erstellung des Designs? Ich bin in allen Phasen der Gestaltung gerne für Sie da und liefere Ihnen individuelle und ansprechende Druckdaten in professioneller Qualität.
Pixelbasierte Dateien wie JPEG, GIF, PNG, TIF etc. können bei diesen Produkten nicht verarbeitet werden!
Selbstverständlich kann ich Ihnen Ihre Pixeldaten in Vektoren umwandeln. Haben Sie aber Verständnis, wenn ich Ihnen dafür die benötigen Stunden in Rechnung stellen werde. Verlangen Sie bitte eine Offerte.
Wie schnell lässt sich eine Website umsetzen?
Die Dauer einer Umsetzung ist stark abhängig vom Projektumfang. Eine Prognose über den Zeitraum der Durchführung erhalten Sie mit Ihrem Angebot. Soweit es möglich ist, berücksichtie ich dabei auch Ihre Terminwünsche und Anforderungen.
Was kostet die Erstellung einer Website?
Eine Antwort hierauf ist schwierig. Ich bin auf die Entwicklung individueller Internetlösungen spezialisiert. Jedes Projekt basiert auf spezifischen Anforderungen und Kundenwünschen. Unterschiedliche Ausgangssituationen, Funktionen und Besonderheiten machen jede Lösung einzigartig. Eine Angabe von Pauschalpreisen ist auf dieser Grundlage nicht möglich und wäre unseriös. Die anfallenden Kosten werden je nach einzubringendem Know-how und Aufwand kalkuliert. Ein individuelles Angebot erstellen ich gerne für Sie.
Sicher ist hingegen, dass ich Sie gerne zu einem Vorgespräch einladen möchte, denn durch dieses Gespräch kann ich abschätzen was für Kosten auf Sie zukommen werden und welche Technik wird ggf. dann auch verwenden werden.
Was ist ein WebHosting?
Um eine eigene Homepage im Internet verfügbar zu machen, benötigen Sie einen Provider der Hosting / WebHosting Dienstleistungen anbietet. D.h., der Provider betreibt eine technische Infrastruktur (Server), welche über Backbone-Anbindungen (extrem grosse Breitband-Anschlüsse) permanent mit dem Internet angebunden sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Homepage weltweit und jederzeit erreichbar ist.
Ich bin seit über 12 Jahre offizieller Reseller der Firma Webland AG in Münchenstein (BL).
Hostingplan für Private und Unternehmen?
Hosting ist eine Sache des Vertrauens und gehört in Hände von Profis, welche ein breites und fundiertes Wissen haben. Deshalb bin ich seit über 10 Jahre offizieller Reseller der Firma Webland AG. Das Unternehmen Webland AG ist zertifiziert und bietet einen ausgezeichneten Service. Sie befindet sich zu 100% in Schweizer Besitz und ist unter dem Management der Firmengründer aktiv.
Swissness und ihre Tugenden wie Qualität, technische Innovation, Top-Kundenzufriedenheit, Zuverlässigkeit, Präzision und Sicherheit sind somit zentraler und gelebter Bestandteilt der Firmenphilosophie und keine leeren Versprechungen — “Geht nicht, gibt's nicht” ist ein Versprechen an Ihre und meine Kunden, das nur durch unermüdlichen Einsatz und höchste Ansprüche an sich selbst erfüllt werden kann.
«Swissness ist mir wichtig und im Hosting definitiv Pflicht.»
Wo finde ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Sie finden meine allgemeinen Geschäftsbedinungen hier.
Welche Zahlungsmittel werden akzeptiert?
Sie haben für all meine Dienstleistungen die Möglichkeit einfach und unkompliziert per Rechnung mittels Einzahlungsscheines zu bezahlen. Für den Shop werden auch Kreditkarten akzeptiert.
Das Zahlungsziel bei Rechnungen liegt bei zehn Tagen.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Hosting: Ein gehosteter WebServer kann jeweils unter Einhaltung der 30-tägigen Kündigungsfrist auf das Ablaufdatum hin gekündigt werden (gestützt auf meine gültigen Vertragsbestimmungen gemäss meinen AGBs -->AGB WebHosting --> 4.4. Die Kündigungsfrist für Web Hosting Abonnemente beträgt 30 Tage auf Ablaufdatum des WebHosting Abonnements).
Domain: Die Registration eines Domainnamens kann jeweils unter Einhaltung der 30-tägigen Kündigungsfrist auf das Ablaufdatum hin gekündigt werden (gestützt auf meine gültigen Vertragsbestimmungen gemäss unseren AGBs -->AGB Domain Registration -->4.4. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage auf Ablauf der beantragten Registrationsperiode bzw. auf Ablauf der verlängerten Registrationsperiode).
Was sollte ich überprüfen, damit meine Website der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU entspricht?
Hierzu kann ich Ihnen folgende Checkliste empfehlen:
- SSL verwenden
- Datenschutzerklärung aktualisieren
- Google Analytics beachten
SSL verwenden
Die Daten der Besucher Ihrer Website sollten vertraulich und mit Integrität behandelt werden, darauf müssen sich Ihre Besucher verlassen können. Hilfreich ist dabei eine verschlüsselte Datenübermittlung. Wenn keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, ist der Übertragungsweg zwischen meinen Servern und dem Browser Ihrer Besucher nicht verschlüsselt, d.h. es besteht keine Sicherheit. Somit sind prinzipiell alle Daten von Dritten einsehbar (bspw. Eingabe von Passwörtern, persönliche Daten in Formularen usw.).
Zur Absicherung und Verschlüsselung des Übertragungsweges ist der Einsatz eines SSL Zertifikates ein wichtiger Schritt. In allen meinen Produkten ist bereits ein kostenloses SSL Zertifikat enthalten.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Auf jeder Website, welche Daten von EU-Einwohnern verarbeitet, sind die neuen Richtlinien, welche in der DSGVO enthalten sind, für die Datenschutzerklärung Pflicht.
Dabei werden folgende Inhalte empfohlen:
- der Zweck/Grund für die Datenverarbeitung
- der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. Datenschutzbeauftragten
- die gesetzliche Legitimation für die Datenverarbeitung
- der Empfänger der Daten
- die Speicherfristen der Daten
- die Angabe, ob Daten an Dritte weitergegeben werden
- das Recht auf Auskunft und/oder die Löschung der Daten
- die Angabe des Beschwerderechtes bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
- der Hinweis auf die Verwendung von Google Analytics
Hinweis:
Im Internet gibt es für die Zusammenstellung einer neuen Datenschutzerklärung gute Generatoren. Geben Sie dafür in einer Suchmaschine "Datenschutzerklärung DSGVO" ein.
Google Analytics beachten
Beim Einsatz von Google Analytics sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Hinweis Pflicht: Wenn Sie Google Analytics einsetzen, müssen Sie die Besucher auf Ihrer Website darauf hinweisen.
- "Opt-Out-Möglichkeit": Für Wordpress gibt es diverse Opt-Out Plugins (bspw. GA Opt-Out). Auch im Google Analytics Plugin finden Sie unter "Tracking Code" eine Option ü. An sinnvoller Stelle können Sie den Code in Ihre Datenschutzbestimmungen einbauen.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung: Mit Google sollten Sie einen solchen Vertrag abschliessen. Diese Vereinbarung können Sie direkt in Ihrem Google-Analytics-Account treffen ("Kontoeinstellungen" - nach unten scrollen - "Zusatz anzeigen" - "Zustimmen" - "Speichern").
- Google-Analytics-IP anonymisieren: Beim Einsatz des Tracking-Code können Sie die Funktion anonymizeIP einfügen. Wenn Sie Wordpress verwenden, können Sie bspw. das Plugin GA Dashboard for Wordpress nutzen. Alternativ können Sie die entsprechende Konfiguration des Tag Managers einsetzen.
- Speicherdauer anpassen: Wie lange Nutzer- und Ereignisdaten auf Analytics-Servern gespeichert werden, können Sie damit bestimmen, indem Sie zwischen verschiedenen Zeitspannen wählen. Diese Einstellungen können Sie direkt in Ihrem Google-Analytics-Account vornehmen.
Praktische Hilfsmittel bietet die Website: DSAT - Datenschutz Self Assessment Tool
Achtung: Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um eine juristische Beratung. Es werden nur Informationen / Empfehlungen dargelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.
Bin ich betroffen von der EU-DSGVO?
Schätzungen zu Folge betrifft die EU-DSGVO rund 80 Prozent der schweizerischen Wirtschaft.
Ob Sie oder Ihre Firma als Website-Betreiber tangiert werden, können nur Sie selbst beantworten.
Die EU-DSGVO ist für Schweizer Unternehmen jeder Grösse relevant, wenn sie:
durch eine eigene Niederlassung im EU-Raum Daten bearbeiten lassen,
Dienstleistungen oder Waren für Personen mit EU-Wohnsitz anbieten,
das Verhalten von Personen im EU-Raum überwachen oder
Daten von einem Dienstleister im EU-Raum bearbeiten lassen.
Auch der Artikel im KMU Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft gibt weitere Auskunft.
Achtung: Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um eine juristische Beratung. Es werden nur Informationen und oder Empfehlungen dargelegt.
Kann ich Ihnen juristische Beratung anbeiten?
Nein, ich kann keine juristisch verbindliche Beratung anbieten - ich kann Sie lediglich in Artikeln wie diesem informieren.
Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, müssen Sie allenfalls einen Juristen bzw. einen Anwalt beiziehen. Praktische Hilfsmittel bietet auch die Website: DSAT - Datenschutz Self Assessment Tool
Hinweis: Ihnen fehlt eine Anleitung oder Sie haben Vorschläge, wie ich mein Angebot verbessern kann? Dann freue ich mich über Ihre Ideen und Anregungen, am besten direkt per E-Mail. Im Magazin gibt es übrigens auch einige ausführliche Beiträge und Anleitungen finden meine Kunden im Kundencenter (Loginbereich).